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Willkommen



Herzlich willkommen in einem der größten Naturtheater Deutschlands

Es ist eine Attraktion der besonderen Art und bislang ein Geheimtipp für Kenner, das Naturtheater Steinbach-Langenbach.

Gefördert durch
die Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien

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Freitag, 24 Februar 2017 16:05

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Hier könnt Ihr den aktuellen Veranstaltungsflyer für 2024 im PDF- Format herunterladen.

Wir freuen uns auf Euch.

Samstag, 25 Februar 2017 00:17

Theater

geschrieben von

Einem der größten Naturtheater Deutschlands mit einmaligen Flair


Es ist eine Attraktion der besonderen Art und bislang ein Geheimtipp für Kenner – das Naturtheater Steinbach-Langenbach. Unweit des Rennsteigs, herausragend reizvoll gelegen im Fremdenverkehrs- und Naherholungsgebiet „Mittlerer Thüringer Wald“ im Landkreis Hildburghausen, ist das Naturtheater ohne Zweifel  das größte seiner Art und zugleich die schönste Anlage ganz Deutschlands.

1955 wurde mit dem Bau der Zuschauerränge und des Orchestergrabens begonnen. Die Bühne bietet mit 540 m² genügend Fläche für Veranstaltungen verschiedenster Art. Zum Theater gehören mehrere großzügig angelegte Parkplätze,  spezielle Zufahrten für Reisebusse und Fahrzeugen für die Bühnentechnik, sowie ein ansprechender Gastronomiebereich.

Für behinderte Besucher stehen ein eigener Parkplatz, ein eigener Aufenthaltsbereich sowie behindertengerechte Sanitäranlagen zur Verfügung. In dem nach antiken Vorbildern errichteten  mphitheater finden 3000 Gäste Platz. Der abwechslungsreiche Spielplan bietet von Rockmusik, über Theater, Volksmusik, Schlager, Comedy, Operette, Oper, Musical, Gala-Veranstaltungen bis zum Kinderprogramm, die komplette Palette der Unterhaltung.

Die Spielsaison beginnt jeweils am Pfingstwochenende, mit  dem traditionellen Pfingstfest und endet im September. Für Reisegruppen werden zwischenzeitlich auch kostenlose Führungen angeboten. Weitere Infos zur aktuellen Spielsaison, Tickets und auch Übernachtungsmöglichkeiten Naturtheater Steinbach-Langenbach und zum Spielplan erhalten Sie unter Telefon: 036874-38536 oder online unter: www.theater-im-gruenen.de.


Wir freuen uns Sie als Gäste im Naturtheater Steinbach-Langenbach begrüßen zu dürfen.
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Geschichte
Der Baubeginn
Am 23. Juni 1955 begannen 250 Menschen im “Langenbachtal” am Heuweg mit den ersten Erdarbeiten an ihrer “Freilichtbühne”. Die Natur hatte hier gute Vorarbeit geleistet. Der Talkessel gewährleistete  Windstille und eine Akustik, wie sie in einem geschlossenen Raum kaum hätte besser sein können.

Der Aufbau des Naturtheaters ist eng mit dem Namen Willy Welters verbunden. Seine Initiativen und sein Organisationstalent waren neben der Tatkraft der vielen freiwilligen Helfer die Voraussetzungen für den Bau des “Theaters im Grünen”, wie es über Jahrzehnte hinweg liebevoll genannt wurde.

Viele freiwillige Helfer wirkten beim Bau des Naturtheaters Steinbach-Langenbach mit: Die Einwohner der beiden Walddörfer, Angestellte von staatlichen Dienststellen, der Forstverwaltung aus Schönbrunn und Eisfeld, Professoren und Studenten der Hochschule für Elektrotechnik Ilmenau, Gymnasiasten und Straßenbaulehrlinge aus Schleusingen, Soldaten der Armee und Bereitschaftspolizei sowie Soldaten der sowjetischen Streitkräfte. Gerade diese Hilfe sollte ihren bleibenden Ausdruck in der Namensgebung “Naturtheater Deutsch-Sowjetische-Freundschaft” finden, wie die Bühne bis in die 80-er Jahre offiziell hieß. Es entwickelte sich ein Aufbauwerk, das aus heutiger Zeit nahezu undenkbar ist, wurden doch alle Arbeiten im damaligen “Nationalen Aufbauwerk” (NAW) durchgeführt, d.h. unentgeltlich.

Die feierliche Eröffnung
Nach zweijähriger Bauzeit fand am Nachmittag des 30. Juni 1957 die feierliche Einweihung der Naturbühne im Rahmen eines Kulturprogrammes von zahlreichen Volkskunstensembles der Region statt.

Der Chronist jener Tage schreibt über die Einweihungsfeier: “Als dann das Kulturprogramm über die Bühne rollte, standen vielen Menschen die Tränen in den Augen. Erhaben schön war es. Stolz waren die Menschen aus Steinbach und Langenbach, war es doch ihr Werk, das heute geweiht wurde. Ihre freiwillige unbezahlte Arbeit wurde geweiht für die Gegenwart und die Zukunft, auf das es Freude und Entspannung für viele Menschen bringe …“

Bereits am 13. Juli 1957 erfolgte die erste Aufführung durch das Meiniger Theater mit Schillers “Die Räuber” vor über 3000 Zuschauern. Anfang August stand dann die romantische Oper “Der Freischütz” auf dem Programm. 18 Vorstellungen gab das Meininger Theater in der ersten Spielzeit 1957, die von 16000 Zuschauern besucht wurden.

In den nachfolgend 34 Spielzeiten (1225 Aufführungen), die das Meininger Theater auf dem Naturtheater gastierte, wurden 30 Inszenierungen des Schauspiels (472 Aufführungen) und 37 des Musiktheaters (753 Aufführungen) aufgeführt.

Blasmusik-und Chortreffen sowie große Festivals der Volksmusik mit bekannten Künstlern, aber auch Rockkonzerte beliebter Musikgruppen, ließen in den 90-er Jahren tausende Besucher aus ganz Deutschland nach Steinbach-Langenbach kommen.

Im Jahr 2002 wurde der Verein zur Erhaltung und Entwicklung des Naturtheaters Steinbach – Langenbach e.V. gegründet. Er übernahm das Objekt von der Gemeinde (Pachtverhältnis) und ist seither für die Geschicke des Theaters selbst verantwortlich.
Samstag, 25 Februar 2017 18:18

Service

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Samstag, 25 Februar 2017 18:18

Kontakt

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Samstag, 25 Februar 2017 18:33

Impressionen

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Montag, 27 Februar 2017 20:57

Partner

geschrieben von
Dienstag, 11 April 2017 13:28

Verein

geschrieben von

Verein zur Erhaltung und Entwicklung des Naturtheaters Steinbach – Langenbach e.V.

Verein zur Erhaltung und Entwicklung des Naturtheaters Steinbach-Langenbach e.V.
Naturtheater Steinbach-Langenbach – Straße zum Naturtheater 5. –  98667 Steinbach
Vereinsregister-Nr.: 603
Vorstandsvorsitzender: Michael Bartelt
Tel.: 036874-38536 • Fax: 036874-38537

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bankverbindung: Sparkasse Hildburghausen
BLZ: 840 540 40   Konto-Nr.: 11 704 00 910


Satzung des Vereins zur Erhaltung und Entwicklung des Naturtheaters Steinbach – Langenbach e.V.

§ 1  Name und Sitz, Geschäftsjahr

(1)  Der Verein führt den Namen  ”Verein zur Erhaltung und Entwicklung des Naturtheaters Steinbach – Langenbach” e.V. Er ist unter diesem Namen in das Vereinsregister eingetragen.
(2)  Der Sitz des Vereines ist  im Ortsteil Steinbach der Gemeinde Schleusegrund. Hier unterhält der Verein im Naturtheater eine Geschäftsstelle.     
(3)  Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Gemeinnützigkeit / Zweck

(1)  Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „ Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2)  Der Verein dient als Förderverein i.S.d. § 58 Abs.1 AO der Beschaffung von Mitteln für die Erhaltung des Kulturwertes „Naturtheater Steinbach-Langenbach“, welches sich in Trägerschaft der Gemeinde Schleusegrund befindet.
(3)  Dieser Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass der Verein  Fördermittel und private Spenden akquiriert und dazu verwendet, die   Bespielbarkeit  des  Naturtheaters zu erhalten und weiter zu entwickeln.
(4)  Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche  Ziele. Er arbeitet eng mit der Gemeinde Schleusegrund bei der Erreichung seines Vereinszweckes zusammen.
(5)  Alle Vereinsämter werden ehrenamtlich ausgeführt.
(6)  Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd ist, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
(7) Mittel des Vereines dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausgenommen hiervon ist die Regelung gem. § 9 Abs. 7 dieser Satzung.

§ 3 Aufgaben des Vereines

(1)  Diese ergeben sich aus dem Zweck und beinhalten folgende Punkte:
a)     Die Bewirtschaftung des Naturtheaters Steinbach – Langenbach
b)     Die Förderung der Instandsetzung des Naturtheaters Steinbach – Langenbach
c)     Die Durchführung der Öffentlichkeits- und Publikationstätigkeit
d)    Die Einwerbung von Spenden und ihre satzungskonforme Verwendung
e)   Die Beantragung von Fördergeldern und anderer Zuwendungen und ihre satzungskonforme Verwendung

§ 4 Mitgliedschaft

(1)  Dem Verein gehören an:
a)      aktive Mitglieder
b)      fördernde Mitglieder

(2)  Die Mitglieder des Vereines können natürliche Personen und juristische Personen des privaten  und öffentlichen Rechts sein.
(3)  Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich mittels Aufnahmeantrag an die Geschäftsstelle des Vereines zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit
(4)  Die Mitgliedschaft endet:
a)   mit dem Tod des Mitgliedes (natürliche Person) oder der Auflösung des  Mitgliedes (juristische Person)
b)   durch Austritt in Form einer schriftlichen Erklärung
c)    durch Ausschluss aus dem Verein

(5)  Der Austritt muss schriftlich gegenüber einem Vorstandsmitglied erklärt werden. Er ist nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres möglich.

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in schwerwiegender Weise gegen die Interessen des Vereines verstoßen hat. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Der Vorstand hat dem betroffenen Mitglied mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung den Ausschließungsantrag mit Begründung  zu übersenden. Es hat das Recht sich schriftlich oder mündlich in der Mitgliederversammlung zu äußern.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1)  Die Mitglieder sind verpflichtet, sich für die Verwirklichung der Ziele und Aufgaben gemäß § 3 dieser Satzung einzusetzen und aktiv am Vereinsleben teilzunehmen oder als förderndes Mitglied den Verein finanziell zu unterstützen.
(2)  Die Mitglieder des Vereines haben in der Mitgliederversammlung gleiches Stimmrecht. Eine Übertragung des Stimmrechtes ist nicht zulässig.

§ 6 Mitgliedsbeiträge

Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge, über deren Änderung die  Mitgliederversammlung jeweils mit Wirkung für das folgende Geschäftsjahr entscheidet.

§ 7 Organe des Vereines

(1)  Die Organe des Vereines sind:
a)      die Mitgliederversammlung
b)      der Vorstand

§ 8 Mitgliederversammlung

(1)  Es findet mindestens einmal jährlich eine Mitgliederversammlung statt. Diese ist mit  einer Ladungsfrist von 4 Wochen schriftlich vom Vorstand einzuberufen, die Frist kann bei Dringlichkeit auf 7 Tage verkürzt werden.
(2)  Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich, es können jedoch Gäste geladen werden.
(3)  Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
a)  die Beratung und Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Vereines, soweit ihre Erledigung nicht dem Vorstand übertragen wurde
b)  die Wahl und Entlastung des Vorstandes
c)   die Wahl und Entlastung der Kassenprüfer
d)   die Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes
e)  die Genehmigung des vom Vorstand erarbeiteten Arbeits- und Haushaltsplanes
f)    die Festsetzung der Jahresbeiträge im Falle deren Änderung
g)   die Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereines
h)  die Entscheidung über den Ausschluss von Mitgliedern bei satzungswidrigem Verhalten

(4)  Die Mitgliederversammlung wird von einem Versammlungsleiter geleitet. Für die Dauer der Durchführung von Vorstandswahlen wählt die Mitgliederversammlung einen Wahlausschuss.

Der Protokollführer ist zugleich der Schriftführer des Vorstandes.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn alle ordnungsgemäß geladen wurden. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Eine Stimmenübertragung ist nicht zulässig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.
Für die Änderung dieser Vereinssatzung ist eine qualifizierte Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu diesem Beschluss ist eine Mehrheit von 3/4 der erschienenen  Mitglieder erforderlich.

(5)  In jeder Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer ein Protokoll anzufertigen.

Es muss enthalten:

-          Ort, Tag und Zeit der Mitgliederversammlung
-          Name des Versammlungsleiters und des Protokollführers
-          Anwesenheitsliste
-          Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
-          die Tagesordnung
-          die gestellten Anträge, das Abstimmungsergebnis, die Art der Abstimmung
-          Satzungs- und Zweckänderungsanträge
-          Beschlüsse, die wörtlich aufzunehmen sind

Dieses Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollführenden zu unterschreiben.

(6)  Eine Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn das Interesse des  Vereines es erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens 10 % aller Mitglieder schriftlich, unter Angabe des Zweckes und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.

§ 9 Vorstand

(1)  Der Vorstand umfasst fünf Mitglieder
a)      Vorstandsvorsitzender
b)      stellvertretender Vorstandsvorsitzender
c)      Schatzmeister
d)      Schriftführer
e)      Beisitzer

(2)  Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung.

Der Vorstand wird für jeweils drei Jahre gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl im Amt. Die Mitglieder des Vorstandes werden in geheimer Abstimmung gewählt. Alle Bewerber stehen auf dem Wahlzettel. Gewählt sind die fünf Bewerber, die nach Auszählung der abgegebenen gültigen Stimmen die meisten erhalten haben. Bei Stimmengleichheit ( 5. Vorstandsmitglied ) wird eine Stichwahl durchgeführt. Bei erneuter Gleichheit entscheidet das Los. Die gewählten 5 Vorstandsmitglieder ziehen sich zurück und wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und den Schatzmeister. Der Versammlungsleiter gibt das Ergebnis der Konstituierung der Mitgliederversammlung bekannt.

(3) Der Verein wird im Sinne des § 26 BGB vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und den Schatzmeister, wobei immer zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam handeln müssen, einer davon muss der Vorstandsvorsitzende sein.
(4)  Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
a)  den Erlass der Geschäftsordnung
b)  die Erarbeitung eines Rechenschaftsberichtes
c)   die Erstellung eines Arbeits- und Haushaltsplanes
d)  die inhaltliche und organisatorische Gestaltung des Vereinslebens unter Einbeziehung der Vorschläge der Mitglieder
e)   die Vorbereitung der Mitgliederversammlung
f)     die Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern

(5)  Der Vorstand tritt auf Einladung des Vorsitzenden oder des Stellvertreters         zusammen, wenn es die Gegebenheiten erfordern. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
(6)  Ein Vorstandsmitglied kann nur aus wichtigen Gründen und nur durch die Mitgliederversammlung während der Amtszeit abberufen werden. Wichtige Gründe sind insbesondere grobe Pflichtverletzungen sowie Unvermögen zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung.

(7)  Der Vorstand kann sich im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten für seine Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung bis zu 500,00 € gewähren, soweit diese Aufwandsentschädigung den tatsächlich entstandenen Aufwand offensichtlich nicht übersteigt. Über die Höhe und Gewährung der Aufwandsentschädigung entscheidet jährlich die Mitgliederversammlung.

§ 10 Auflösung des Vereines

(1)  Die Auflösung des Vereines kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen  Mitgliederversammlung beschlossen werden.
(2)  Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Gemeinde Schleusegrund, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 14.09.2012 beschlossen.
Dienstag, 11 April 2017 13:39

Impressum

geschrieben von

Verein zur Erhaltung und Entwicklung des Naturtheaters Steinbach – Langenbach e.V.


Verein zur Erhaltung und Entwicklung des Naturtheaters Steinbach-Langenbach e.V.
Naturtheater Steinbach-Langenbach - Straße zum Naturtheater 5. – 98667 Steinbach
Vereinsregister-Nr.: 603
Vorstandsvorsitzender: Michael Bartelt
Tel.: 036874-38536 • Fax: 036874-38537

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bankverbindung: Sparkasse Hildburghausen
IBAN: DE09 8405 4040 1170 4009 10

Fotos: Eckard Kolk, Eberhard Sittig, Steffen Ehrhardt, Dana Römhild, Helmut Arnold, Udo Kurt, Freies Wort

Disclaimer

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass mit Anbringung von Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten sind. Dies kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, dass man sich von diesen Inhalten ausdrücklich distanziert. Wir haben Links zu anderen Seiten im Internet gelegt.

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Idee, Konzept & Umsetzung der Webseite

werbeagentur suhl

Kreativunion Werbeagentur
Schnetter Straße 4
98667 Schönbrunn
www.kreativunion.de
Dienstag, 11 April 2017 14:26

Übernachtung

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Mittwoch, 12 April 2017 09:52

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